Bad Bramstedt ist eine Kleinstadt im Kreis Segeberg
Bundesland
Kreis
Segeberg
Einwohner
15.149 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24576
Vorwahl
04192
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmAukamp, AmBrunnen, Bissenmoor, Eichenhof, Gayen, Hegebuchenbusch, Holm, Klashorn, Lindenhof, AmAukamp, AmBrunnen, Bissenmoor, Eichenhof, Gayen, Hegebuchenbusch, Holm, Klashorn, Lindenhof
Gemeinde Bad Bramstedt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 71 für das Gebiet Landweg 10 ist vom 17.02.2025 bis 17.03.2025 geplant.
- Eine erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 67 mit örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet südlich der Wohnbebauung Moorstücken, westlich des Brunnenweges und nordwestlich der Umgehungsstraße B206 ist vom 17.02.2025 bis 07.03.2025 geplant.
- Pläne für bezahlbaren Wohnraum am Achtern Dieck, bisher als Gewerbegebiet ausgewiesen, werden diskutiert; es soll zu 100% geförderter Wohnungsbau kommen, mit optionaler gewerblicher Nutzfläche im Erdgeschoss.
- Der Baustart für eine Kindertagesstätte in Bad Bramstedt, die 2025 eröffnen soll, hängt von der Einigung und Genehmigung des entsprechenden Bebauungsplans ab.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.