Bad Bramstedt ist eine Kleinstadt im Kreis Segeberg
Bundesland
Kreis
Segeberg
Einwohner
15.149 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24576
Vorwahl
04192
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmAukamp, AmBrunnen, Bissenmoor, Eichenhof, Gayen, Hegebuchenbusch, Holm, Klashorn, Lindenhof, AmAukamp, AmBrunnen, Bissenmoor, Eichenhof, Gayen, Hegebuchenbusch, Holm, Klashorn, Lindenhof
Gemeinde Bad Bramstedt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 71 für das Gebiet Landweg 10 ist vom 17.02.2025 bis 17.03.2025 geplant.
- Eine erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 67 mit örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet südlich der Wohnbebauung Moorstücken, westlich des Brunnenweges und nordwestlich der Umgehungsstraße B206 ist vom 17.02.2025 bis 07.03.2025 geplant.
- Pläne für bezahlbaren Wohnraum am Achtern Dieck, bisher als Gewerbegebiet ausgewiesen, werden diskutiert; es soll zu 100% geförderter Wohnungsbau kommen, mit optionaler gewerblicher Nutzfläche im Erdgeschoss.
- Der Baustart für eine Kindertagesstätte in Bad Bramstedt, die 2025 eröffnen soll, hängt von der Einigung und Genehmigung des entsprechenden Bebauungsplans ab.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.