Bad Bramstedt ist eine Kleinstadt im Kreis Segeberg
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Segeberg
Einwohner
15.149 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24576
Vorwahl
04192
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmAukamp, AmBrunnen, Bissenmoor, Eichenhof, Gayen, Hegebuchenbusch, Holm, Klashorn, Lindenhof, AmAukamp, AmBrunnen, Bissenmoor, Eichenhof, Gayen, Hegebuchenbusch, Holm, Klashorn, Lindenhof
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00
Dienstag: 08:30 - 12:00
Mittwoch: 08:30 - 12:00
Donnerstag: 08:30 - 12:00
Freitag: 08:30 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 71 für das Gebiet Landweg 10 ist vom 17.02.2025 bis 17.03.2025 geplant.
- Eine erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 67 mit örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet südlich der Wohnbebauung Moorstücken, westlich des Brunnenweges und nordwestlich der Umgehungsstraße B206 ist vom 17.02.2025 bis 07.03.2025 geplant.
- Pläne für bezahlbaren Wohnraum am Achtern Dieck, bisher als Gewerbegebiet ausgewiesen, werden diskutiert; es soll zu 100% geförderter Wohnungsbau kommen, mit optionaler gewerblicher Nutzfläche im Erdgeschoss.
- Der Baustart für eine Kindertagesstätte in Bad Bramstedt, die 2025 eröffnen soll, hängt von der Einigung und Genehmigung des entsprechenden Bebauungsplans ab.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.